Neues Jahr, neues Steuergesetz.

Wer sein Haus oder seine Wohnung noch vor Jahresende von Handwerkern renovieren lässt, kann gut 20 % der Kosten von bis zu maximal 3000 &euro von der Steuer absetzten. Im günstigen Fall lassen sich so 600 &euro sparen. Wichtig: Nur die Arbeitskosten werden vom Finanzamt anerkannt. Sie müssen auf der Rechnung getrennt ausgewiesen sein. Der Fiskus zahlt nur für typische Renovierungsarbeiten wie Streichen und Tapezieren. Vorsicht: Barzahlung gelten nicht; als Nachweis gilt der Kontoauszug, Quittungen werden nicht akzeptiert.

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