Freistellungsbescheinigung bis 2009.

Steuerabzug für Bauleistungen.

Worum geht es?

Mit dem "Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe" ist zum 1.1.2002 ein Steuerabzug für Bauleistungen eingeführt worden: Der gewerbliche und der öffentliche Auftraggeber muss 15 % seiner Zahlung für die Bauleistung direkt an das Finanzamt des Bauleistenden abführen. Der Bauleistende verrechnet den Steuerabzug mit seiner Steuerschuld.

Wichtig: Dieser Steuerabzug ist dann nicht vorzunehmen, wenn wir Ihnen eine sogenannte Freistellungsbescheinigung vorlegen!

Hier können Sie sich die Freistellungsbescheinigungen als pdf-Datei downloaden.

Häser Malerbetriebe e.K. Freistellungsbescheinigung für 2010-2013.pdf

Aktuelle Infos der Häser Malerbetriebe

Jobs

Kontakt

Impressum

Startseite

Wir über uns

Aktuelles

Gewinnen

Links

Wärmedämmverbundsystem

Fassadendesign

Raumgestaltung

Gebäudeenergieberatung

Graffitibeseitigung

Bautrocknung

Verglasungsarbeiten

Serviceleistungen

Thomas Häser GmbH Freistellungsbescheinigung für 2009 -2011