Mindestanforderungen der EnEV 2007 bei der Altbaurenovierung.
Unabhängig davon, ob Wärmeschutzmaßnahmen bei einer anstehenden Altbaurenovierung/-sanierung vorgesehen sind, gibt die gültige Energieeinsparverordnung EnEV 2007 Mindestanforderungen vor, wenn Änderungen am Gebäude vorgenommen werden.
Die Mindestanforderungen bei Altbaurenovierungen/-sanierungen können Sie im Bundesgesetzblatt nachlesen.*1
Bundesgesetzlatt Jahrgang 2007 Teil 1 Nr. 34 - EnEV 2007 -
Grundsatz:
Bei allen Maßnahmen darf die energetische Qualität (der Wärmeschutz) des Gebäudes nicht verschlechtert werden!
An einem Beispiel erklärt:
Im Zuge einer Sanierung soll ein Teil einer Fassadenseite mit dünnen Dämmplatten zur Risssanierung bekleidet werden. Müssen dämmtechnische Anforderungen berücksichtigt werden ?.
Fall 1:
Wenn die bekleidende Fläche eine Fläche von < 20 % der betroffenen Fassadenseite besitzt, sind keine dämmtechnischen Anforderungen zu berücksichtigen.
Fall 2:
Wenn die zu bekleidende Fläche eine Fläche von > 20 %der betroffenen Fassadenseite besitzt, so muss die Wand den aktuellen Dämmstandards entsprechen, d.h. der U-Wert muss unter 0,35 W/m2K liegen.
*1Bundesgesetzblatt- Portal www.bgblportal.de,
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